Aktuelles
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Kommunale Verpackungssteuer verfassungskonform
Die Universitätsstadt Tübingen erhebt seit dem 1. Januar 2022 eine kommunale Verpackungssteuer. Besteuert werden Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden (z.B. warme Speisen und Getränke „to go“). Dies ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27.11.2024, Az.: 1 BvR 1726/23) verfassungskonform möglich, wie am 22. Januar 2025 bekannt wurde.
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Steuerlicher Querverbund – BFH widerspricht dem BMF bei Kettenzusammenfassungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Urteilsfall, dass bei der steuerlichen Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG die Voraussetzungen (z. B. Gleichartigkeit, enge technisch-wirtschaftliche Verflechtung) für alle beteiligten BgA individuell geprüft werden müssen. Eine sogenannte "Kettenzusammenfassung", bei der die Voraussetzungen nur zwischen einigen BgA erfüllt sind, wird vom Gesetzeswortlaut nicht abgedeckt und ausdrücklich abgelehnt.
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Jahressteuergesetz vom Bundesrat verabschiedet
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 am 22. November 2024 zugestimmt. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, die auf Rechtsprechungsänderungen, EU-Vorgaben und andere gesetzliche Anpassungen zurückgehen. Rund 40 Empfehlungen des Bundesrats wurden berücksichtigt.