Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Emissionszertifikaten – BMF-Schreiben vom 05.09.2023

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Einführung

Das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, verabschiedet am 24. Oktober 2022, brachte eine bedeutende Neufassung des § 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG mit sich. Ziel dieser Änderung war es, die Steuerschuldnerschaft bei der Übertragung von Emissionszertifikaten, die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt sind, zu klären. Ab dem 1. Januar 2023 traten die Neuregelungen in Kraft.

Hauptaspekte der Änderung:

Neuausrichtung der Steuerschuldnerschaft

Bis zum Ende des Jahres 2022 war der Leistende für die Steuer bei Übertragungen von Emissionszertifikaten verantwortlich. Ab dem 1. Januar 2023 wurde diese Verantwortung auf den Leistungsempfänger übertragen. Dies bedeutet, dass bei Transaktionen von Emissionszertifikaten gemäß § 3 Nummer 2 des BEHG nun der Empfänger und nicht der Anbieter die Steuer schuldet.

Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE)

Der UStAE, ein zentrales Dokument für die Anwendung der Umsatzsteuer in Deutschland, wurde überarbeitet, um die Neuerungen zu reflektieren. Besonders hervorzuheben ist hier die Aufnahme von Übertragungen bestimmter Berechtigungen, einschließlich der Emissionszertifikate, in den § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG.

Detaillierte Anwendungsregelungen

Das Anwendungsschreiben enthält detaillierte Anweisungen für die Anwendung der neuen Regelungen, insbesondere für Fälle, in denen Zahlungen oder Rechnungen vor dem Stichtag des 1. Januar 2023 getätigt wurden. Diese Regelungen sind essenziell, um Missverständnisse und Fehler bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft zu vermeiden.

Praktische Beispiele

Um die Umsetzung der Regelungen zu erleichtern, werden im BMF-Schreiben verschiedene Szenarien durch Beispiele veranschaulicht. Diese behandeln unterschiedliche Situationen, wie vorzeitige Anzahlungen, erforderliche Rechnungskorrekturen und die korrekte Handhabung von Steuern in verschiedenen Transaktionsphasen.

Anwendung

Das BMF-Schreiben wird offiziell im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Dies stellt sicher, dass alle betroffenen Parteien, von Unternehmen bis zu Einzelpersonen, Zugang zu den aktualisierten Informationen haben.

Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nummer 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (§ 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG)^ (bundesfinanzministerium.de)

 

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Autor*in dieses Artikels:

Marcel Baumgart

Steuerberater,
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH),
Fachberater für Unter­nehmens­nach­folge (DStV e.V.)

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