Referentenentwurf zum JStG 2024 – erneute Verlängerung für § 2b UStG?

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Hintergrund

Aus dem kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2024 ergeben sich umfassende steuerrechtliche Änderungen, die mitunter auch öffentliche Körperschaften betreffen. Der aktuell 240-seitige Gesetzesentwurf befindet sich noch in einem sehr frühen Stand der Abstimmung. Zielsetzung des JStG 2024 sind u.a. notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

Laut BMF enthält das JStG 2024 eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Exemplarisch möchten wir Ihnen beabsichtigte Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer vorstellen und einen Ausblick auf die beabsichtigte erneute Verlängerung in Hinblick auf § 2b UStG geben.

Bereich Umsatzsteuer

Wesentliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer:

  • Neue Pflichtangabe in Rechnungen: Sofern der leistende Unternehmer die Steuer nach § 20 UStG berechnet ist in Rechnungen, die ab dem 31.12.2025 ausgestellt werden, der zusätzliche Hinweis „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ aufzunehmen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E).
  • Anpassung des Begriffs der Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1 UStG).
  • Neuregelung der Kleinunternehmerbesteuerung (Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285). Anhebung der Schwellenwerte zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung: vss. 25.000 EUR für das vorangegangene Kalenderjahr, max. 100.000 EUR für das laufende Kalenderjahr (§ 19 UStG-E). Einführung eines besonderen Meldeverfahrens bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedsstaaten (§ 19a UStG-E). Neue Regelungen zu Rechnungen von Kleinunternehmern sind in § 34a UStDV-E vorgesehen.
  • Neufassung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß 4 Nr. 21 UStG – Anpassung an die Vorgaben des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.
  • Neuformulierung zur Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 Satz 1 u. 3 UStG – Präzisierung zum Gesamtumsatzschlüssel.
  • Neuregelung zum unberechtigten Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 Satz 2 UStG) – Klarstellung, dass die Umsatzsteuer auch bei Ausweis in einer Gutschrift relevant ist.
  • Steuerbefreiung von Konsortialdienstleistungen (§ 4 Nr. 8 UStG-E).
  • Neue Ortsregelung für Streaming-Leistungen (§ 3a Abs. 3 UStG-E).
  • Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung von § 2b UStG bis zum 31.12.2026.

Praxishinweis

Insbesondere mit Blick auf eine erneute Verlängerung i.S. § 2b UStG stellt sich die Frage nach möglichen Handlungsempfehlungen. Aufgrund der zu erwartenden zahlreichen Änderungen im Zuge des sich anschließenden Beratungs- und Gesetzgebungsverfahrens bleibt zunächst ungewiss, ob die Verlängerung tatsächlich umgesetzt wird. Sicherheit könnte diesbezüglich möglicherweise erst gegen Jahresende 2024 bestehen. Laufende Prüfungen sollten daher möglichst abgeschlossen werden – im Bedarfsfall kann die Verlängerung ggf. in Anspruch genommen werden.

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Autor*in dieses Artikels:

Hendrik Altmann

LL.M. Wirtschaftsrecht

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Schwerpunkte:

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