Öffentliches Wirtschaftsrecht
Wir sind eine der führenden Kanzleien in der rechtlichen und steuerlichen Beratung von Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand. Dieses erfordert, dass wir uns mit verwaltungs-, kommunal- und gemeindewirtschaftsrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen müssen.
Unsere Mandanten sind zudem in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig. Bestimmte Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die Energieversorgung, des Verkehrs, des Gesundheitswesens, der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind speziellen Regulierungen unterworfen. Daher sind auch branchenspezifische Spezialkenntnisse und die Kenntnis der besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Im Bedarfsfall können wir weitere Spezialist*innen hinzuziehen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei nicht nur auf das öffentliche Wirtschaftsrecht im engeren Sinn wie das Vergabe-, EU-Beihilfen- und Verwaltungsrecht. Auch alle Gebiete, mit denen Unternehmen und die öffentliche Hand in Kontakt treten können, zählen zu unseren Kernkompetenzen.
- Abfallrecht
- Abwasserrecht
- Altlastenrecht
- Energierecht
- Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht
- Fachplanungsrecht
- Gebührenrecht
- Haushaltsrecht
- Kartellrecht
- Kommunalrecht
- Kommunalabgabenrecht
- Krankenhausrecht
- Medizinrecht
- Naturschutzrecht
- Personenbeförderungsrecht (ÖPNV / SPNV)
- Planfeststellungsrecht
- Raumordnungsrecht
- Städtebaurecht
- Umweltrecht
- Verwaltungsrecht
- Verwaltungsprozessrecht
- Wasserrecht
- Wasserverbandsrechts
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Zweckverbandsrecht