Wasserversorgung
Zur Sicherstellung der örtlichen Wasserversorgung greifen Kommunen sowohl auf öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Organisationsformen zurück. Hier sind Eigen- oder Regiebetriebe und Zusammenschlüsse in Wasser-/Zweckverbänden ebenso anzutreffen wie die Versorgung durch kommunale Stadtwerke oder (über-)regionale Wasserversorgungsunternehmen.
Wir begleiten Wasserversorger in rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Wir beraten alle Beteiligten der Wasserversorgung bei der Gestaltung von Organisations- und Kooperationsmodellen sowie deren rechtsicherer Umsetzung. Hierzu gehört auch die Beantwortung der damit zusammenhängenden Fragen der Gebühren- bzw. Entgelt- und Satzungsgestaltung sowie des Kommunalabgabenrechts.
Wir begleiten Kommunen und Wasserversorger beim Abschluss von Wasserkonzessionsverträgen und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Verfahrensgestaltung.
- Laufende Steuer- und Rechtsberatung sowie Klärung steuerlicher Einzelfragen
- Beratung bei Umstrukturierungen, Rechtsformwechseln und der Begründung von Kooperationen einschließlich der sich daraus ergebenden tariflichen, personalvertretungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Folgen
- Beratung in Fragen des Gemeindewirtschafts-, Wettbewerbs-, Vergabe- und EU-Beihilfenrechts
- Beratung von Kommunen und Versorgungsunternehmen bei der Vergabe von Konzessionsverträgen bzw. Beteiligungsmodellen
- Begleitung von Netzübernahmen und Errichtung von Netzgesellschaften einschließlich der steuerlichen Integration in Querverbünde
- Begleitung der Neubewilligung von Wasserrechten
- Beratung in kommunalabgabenrechtlichen Fragestellungen
- Satzungsgestaltung sowie Gebühren- und Entgeltgestaltung
- Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
- Baurechtliche Beratung und Prozessvertretung
- Arbeits- und personalrechtliche Beratung und Vertretung
- Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Führung von Abstimmungsverfahren mit der Finanzverwaltung in allen steuerlichen Fragen