Wasserversorgung

Zur Sicherstellung der örtlichen Wasserversorgung greifen Kommunen sowohl auf öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Organisationsformen zurück. Hier sind Eigen- oder Regiebetriebe und Zusammenschlüsse in Wasser-/Zweckverbänden ebenso anzutreffen wie die Versorgung durch kommunale Stadtwerke oder (über-)regionale Wasserversorgungsunternehmen.

Wir begleiten Wasserversorger in rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Wir beraten alle Beteiligten der Wasserversorgung bei der Gestaltung von Organisations- und Kooperationsmodellen sowie deren rechtsicherer Umsetzung. Hierzu gehört auch die Beantwortung der damit zusammenhängenden Fragen der Gebühren- bzw. Entgelt- und Satzungsgestaltung sowie des Kommunalabgabenrechts.

Wir begleiten Kommunen und Wasserversorger beim Abschluss von Wasserkonzessionsverträgen und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Verfahrensgestaltung.

  • Laufende Steuer- und Rechtsberatung sowie Klärung steuerlicher Einzelfragen
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Rechtsformwechseln und der Begründung von Kooperationen einschließlich der sich daraus ergebenden tariflichen, personalvertretungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Folgen
  • Beratung in Fragen des Gemeindewirtschafts-, Wettbewerbs-, Vergabe- und EU-Beihilfenrechts
  • Beratung von Kommunen und Versorgungsunternehmen bei der Vergabe von Konzessionsverträgen bzw. Beteiligungsmodellen
  • Begleitung von Netzübernahmen und Errichtung von Netzgesellschaften einschließlich der steuerlichen Integration in Querverbünde
  • Begleitung der Neubewilligung von Wasserrechten
  • Beratung in kommunalabgabenrechtlichen Fragestellungen
  • Satzungsgestaltung sowie Gebühren- und Entgeltgestaltung
  • Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
  • Baurechtliche Beratung und Prozessvertretung
  • Arbeits- und personalrechtliche Beratung und Vertretung
  • Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Führung von Abstimmungsverfahren mit der Finanzverwaltung in allen steuerlichen Fragen