Aktuelles
| Steuerrecht und -beratung
BFH – Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen (Beschluss vom 17.08.2023, Az.: V R 7/23)
Im Verfahren V R 7/23 hatte der BFH über die Frage der Aufteilung von Vermietungsleistungen zu entscheiden. Während die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden nach § 4 Nr. 12 Satz 1 a) UStG umsatzsteuerbefreit ist, gilt dies nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht für sog. Betriebsvorrichtungen. Wenn Grundstücke mitsamt Betriebsvorrichtungen überlassen werden, liegt eine sog. gemischte Vermietung vor. Nach früherer Rspr. des BFH (Urteil vom 28.5.1998 – V R 19/96) bestand bei einer derartigen Überlassung ein Aufteilungsgebot zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung und steuerpflichtiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen.
| Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Reform des Stiftungsrechts
Am 1. Juli 2023 ist das neue Stiftungsrecht in Kraft getreten. Diese große Stiftungsrechtsreform bringt Verbesserungen für kleine und große Stiftungen. Sie stellt aber auch bestehende Stiftungen und werdende Stifter vor neue Herausforderungen. Welche Neuerungen es nach der Stiftungsrechtsform zu berücksichtigen gilt, möchten wir an dieser Stelle im Überblick darstellen.
| Steuerrecht und -beratung
BFH – Zusammenfassung von BgA wegen Gleichartigkeit (Urteil vom 15.03.2023, I R 49/20)
Im Verfahren I R 49/20 hatte der BFH zu den Grundsätzen der Zusammenfassung verschiedener, jeweils einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) begründenden, Tätigkeiten zu einem zusammengefassten BgA bzw. der Erfassung in jeweils getrennten BgA zu entscheiden. Im Fokus stand die Frage, ob das Ergebnis aus dem Betrieb eines Verkaufsstandes für Glühwein, Kinderpunsch, Jägertee und Speckbroten auf einem Weihnachtsmarkt („Glühweinstand“) mit dem Ergebnis eines bestehenden BgA Kurbetrieb zusammenzufassen sei.
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