Verwaltungs- und Zuwendungsrecht
Unsere Beratungstätigkeit im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge erfordert, dass wir unsere Mandanten in Fragen des allgemeine Verwaltungs- und des besonderen Verwaltungsrechts unterstützen können. So unterstützen wir in Fragen des Bauordnungsrechts, des Kommunalabgabenrechts sowie Wiederteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen.
Wir unterstützen Zuwendungsgeber bei der rechtskonformen Ausgestaltung von Zuwendungen. Empfänger von Zuwendungen beraten wir, wie sie Fördermittel zuwendungsrechtskonform verwenden, um Rückforderungen zu vermeiden. Das Zuwendungsrecht hat enge Bezüge zum Vergaberecht. Das Zuwendungsrecht verpflichtet den Empfänger der Zuwendungen neben der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel in aller Regel auch zur Beachtung der einschlägigen Vergaberegeln.
- Öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht sowie Erschließungsrecht
- Kommunalabgabenrechtliche Beratung
- Gestaltung von Gebühren- und Entgeltsatzung
- Begleitung der Neubewilligung von Wasserrechten
- Wiederteilung von Genehmigungen nach dem PBefG
- Beratung von Ländern, Kommunen und Investoren im Zuwendungsrecht
- Vergaberechtliche Beratung bei der Beschaffung von Aufträgen unter Beachtung der Vorgaben der Fördermittelrichtlinien und Auflagen des Fördermittelbescheids
- Beratung bei der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln
- Beratung bei der Dokumentation gegenüber der Fördermittelbehörde
- Vertretung bei Rückforderungsanordnungen der Fördermittelbehörde