EU-Beihilfenrecht

Wir prüfen Zuwendungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilfenrecht. Das EU-Beihilfenrecht soll den Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) vor Wettbewerbsverzerrungen durch unzulässige Subventionen der öffentlichen Hand zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige schützen. Bei Verstößen gegen das EU-Beihilfenrecht können einschneidende Folgen drohen. Sie reichen von der Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen über die Nichtigkeit von Verträgen zur Gewährung von Beihilfen bis hin zur persönlichen Haftung der handelnden Personen.

Wir beraten öffentliche Institutionen und Unternehmen, die Zuschüsse oder sonstige staatliche Unterstützungsleistungen gewähren oder in Anspruch nehmen, bei der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung und Zuwendungen.

  • Beratung von Ländern, Kommunen, Investoren und finanzierende Banken im EU-Beihilfenrecht
  • Beratung von Ländern und Kommunen bei der beihilfenrechtskonformen Gestaltung ihrer Beteiligungsverhältnisse und der beihilfenrechtskonformen Finanzierung ihrer Gemeinwohlaufgaben
  • Gestaltung von Betrauungsakten bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
  • Prüfung von Einzel-Beihilfen und Begleitung von Genehmigungsverfahren
  • Vertretung bei Rückforderungsanordnungen
  • Vertretung bei Wettbewerbsklagen
  • Begleitung von Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission

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