Energieversorgung

Die steuerliche und gemeindewirtschaftsrechtliche Beratung von Stadt- und Gemeindewerken bildet eine unserer Kernkompetenzen. Dies gilt zum einen für die begleitende steuerliche Optimierung, zum anderen für die umfassende rechtliche Begleitung von Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen. Wir beraten zudem die Gründung von Energiegesellschaften und -genossenschaften durch Kommunen.

  • Laufende Steuer- und Rechtsberatung sowie Klärung steuerlicher Einzelfragen
  • Gestaltung von steuerlichen Querverbünden und Einlagemodellen
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Rechtsformwechseln und der Begründung von Kooperationen einschließlich der sich daraus ergebenden tariflichen, personalvertretungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Folgen
  • Beratung in Fragen des Gemeindewirtschafts-, Wettbewerbs-, Vergabe- und EU-Beihilfenrechts
  • Beratung von Kommunen und Versorgungsunternehmen bei der Vergabe von Konzessionsverträgen Strom, Gas, Wärme, Wasser bzw. Beteiligungsmodellen
  • Begleitung von Netzübernahmen und Errichtung von Netzgesellschaften einschließlich der steuerlichen Integration in Querverbünde
  • Contractingmodelle
  • Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
  • Baurechtliche Beratung und Prozessvertretung
  • Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Führung von Abstimmungsverfahren mit der Finanzverwaltung in allen steuerlichen Fragen