Energieversorgung
Die steuerliche und gemeindewirtschaftsrechtliche Beratung von Stadt- und Gemeindewerken bildet eine unserer Kernkompetenzen. Dies gilt zum einen für die begleitende steuerliche Optimierung, zum anderen für die umfassende rechtliche Begleitung von Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen. Wir beraten zudem die Gründung von Energiegesellschaften und -genossenschaften durch Kommunen.
- Laufende Steuer- und Rechtsberatung sowie Klärung steuerlicher Einzelfragen
- Gestaltung von steuerlichen Querverbünden und Einlagemodellen
- Beratung bei Umstrukturierungen, Rechtsformwechseln und der Begründung von Kooperationen einschließlich der sich daraus ergebenden tariflichen, personalvertretungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Folgen
- Beratung in Fragen des Gemeindewirtschafts-, Wettbewerbs-, Vergabe- und EU-Beihilfenrechts
- Beratung von Kommunen und Versorgungsunternehmen bei der Vergabe von Konzessionsverträgen Strom, Gas, Wärme, Wasser bzw. Beteiligungsmodellen
- Begleitung von Netzübernahmen und Errichtung von Netzgesellschaften einschließlich der steuerlichen Integration in Querverbünde
- Contractingmodelle
- Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
- Baurechtliche Beratung und Prozessvertretung
- Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Führung von Abstimmungsverfahren mit der Finanzverwaltung in allen steuerlichen Fragen