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BGH kippt Indexklauseln in der Gewerbemiete: Doppelte Prüfungspflicht trifft jetzt auch die öffentliche Hand
Hintergrund
Indexklauseln sind in der Praxis weit verbreitete Vertragsklauseln, die insbesondere in langfristigen Gewerberaummietverträgen zum Einsatz kommen. Ihr Grundgedanke ist einfach: Die Miete wird automatisch an die Entwicklung eines Preisindex – meist den Verbraucherpreisindex – gekoppelt. Steigen die Preise, erhöht sich die Miete entsprechend; sinken die Preise, verringert sie sich. Auf diese Weise soll der Vermieter vor Geldentwertung geschützt und der ursprüngliche Wert der Mietzahlung über die lange Vertragslaufzeit hinweg erhalten bleiben. Für beide Parteien bietet dies Planungssicherheit, da regelmäßige Neuverhandlungen über Mieterhöhungen entfallen. In Zeiten steigender Inflation sind solche Klauseln für Vermieter besonders attraktiv, während Mieter das Risiko steigender Kosten tragen.