Aktuelles
| Arbeitsrecht
Kündigung unwirksam? Warum Sie den Lohnanspruch nicht per Rechtswahl ausschließen können.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Auch wenn ausländisches Recht vereinbart ist, bleibt der Anspruch auf Annahmeverzugslohn bestehen, wenn Ihr Arbeitnehmer gewöhnlich in Deutschland tätig ist. Gerade für international geprägte Arbeitsverträge bedeutet das ein deutlich höheres finanzielles Risiko bei jeder Kündigung.
Worum geht es?
Wird eine Kündigung später für unwirksam erklärt, muss der Arbeitgeber den Lohn für die gesamte Dauer des Kündigungsschutzprozesses nachzahlen – den sogenannten Annahmeverzugslohn. Da solche Verfahren oft über ein Jahr dauern, ist das ein erhebliches finanzielles Risiko. Manche Arbeitgeber versuchen deshalb, diesen Anspruch vertraglich auszuschließen, etwa durch die Wahl eines ausländischen Rechts, das keinen Annahmeverzugslohn kennt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einer solchen Gestaltung nun eine klare Grenze gesetzt.
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| Arbeitsrecht
Tod des Einwurf-Einschreibens? BAG zum fehlenden Anscheinsbeweis bei der Postzustellung eines Einwurf-Einschreibens
Der vom Kündigenden zu führende Nachweis des rechtswirksamen Zugangs eines Kündigungsschreibens ist in der arbeitsrechtlichen Praxis an zahlreiche formale Voraussetzungen geknüpft und deshalb mit einigen Fallstricken verbunden. Vor einiger Zeit haben wir hier die bestehenden Optionen für den rechtssicheren und nachweisbaren Zugang eines Kündigungsschreibens aufgezeigt und als „Notlösung“ auch die Zustellung per Einwurf-Einschreiben genannt.