Aktuelles
| Arbeitsrecht
Kündigung unwirksam? Warum Sie den Lohnanspruch nicht per Rechtswahl ausschließen können.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Auch wenn ausländisches Recht vereinbart ist, bleibt der Anspruch auf Annahmeverzugslohn bestehen, wenn Ihr Arbeitnehmer gewöhnlich in Deutschland tätig ist. Gerade für international geprägte Arbeitsverträge bedeutet das ein deutlich höheres finanzielles Risiko bei jeder Kündigung.
Worum geht es?
Wird eine Kündigung später für unwirksam erklärt, muss der Arbeitgeber den Lohn für die gesamte Dauer des Kündigungsschutzprozesses nachzahlen – den sogenannten Annahmeverzugslohn. Da solche Verfahren oft über ein Jahr dauern, ist das ein erhebliches finanzielles Risiko. Manche Arbeitgeber versuchen deshalb, diesen Anspruch vertraglich auszuschließen, etwa durch die Wahl eines ausländischen Rechts, das keinen Annahmeverzugslohn kennt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einer solchen Gestaltung nun eine klare Grenze gesetzt.
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| Arbeitsrecht
Tod des Einwurf-Einschreibens? BAG zum fehlenden Anscheinsbeweis bei der Postzustellung eines Einwurf-Einschreibens
Der vom Kündigenden zu führende Nachweis des rechtswirksamen Zugangs eines Kündigungsschreibens ist in der arbeitsrechtlichen Praxis an zahlreiche formale Voraussetzungen geknüpft und deshalb mit einigen Fallstricken verbunden. Vor einiger Zeit haben wir hier die bestehenden Optionen für den rechtssicheren und nachweisbaren Zugang eines Kündigungsschreibens aufgezeigt und als „Notlösung“ auch die Zustellung per Einwurf-Einschreiben genannt.
| Arbeitsrecht
Haftung für Schäden an Pkw durch Tabakkonsum – Zur Pflicht des Arbeitnehmers, ein ihm vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug pfleglich zu behandeln
In Zeiten des Fachkräftemangels stellen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Pkw zur Verfügung, der (auch) für private Fahrten genutzt werden darf. Wird das Fahrzeug eine gewisse Zeit lang genutzt, kommt es häufig zu Abnutzungserscheinungen und Beschädigungen am Pkw, vor allem, wenn im Auto geraucht wird. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, inwiefern der Arbeitnehmer wegen solcher Abnutzungen und Beschädigungen am Pkw eine Entschädigung zu zahlen hat.