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Arbeitszeiterfassung – Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz
Nach einer Entscheidung des BAG (Beschl. v. 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) ergibt sich bei unionsrechtskonformer Auslegung aus § 3 Abs. 2 ArbSchG, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sicherung des Gesundheitsschutzes aufzuzeichnen ist.
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