Aktuelles
| Arbeitsrecht
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Handyverbot am Arbeitsplatz
Das Smartphone ist aus dem Lebensalltag der meisten Menschen kaum wegzudenken. Der Themenkomplex der Nutzung der privaten Nutzung am Arbeitsplatz sorgt dabei in der Praxis immer wieder für Friktionen. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich aktuell (Beschluss vom 17.10.2023, Az.: 1 ABR 24/22) mit der Frage zu beschäftigen, ob und inwieweit dem Betriebsrat vor dem Hintergrund des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht angesichts eines Handyverbots am Arbeitsplatz zusteht.
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| Steuerrecht und -beratung
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Emissionszertifikaten – BMF-Schreiben vom 05.09.2023
Das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, verabschiedet am 24. Oktober 2022, brachte eine bedeutende Neufassung des § 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG mit sich. Ziel dieser Änderung war es, die Steuerschuldnerschaft bei der Übertragung von Emissionszertifikaten, die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt sind, zu klären. Ab dem 1. Januar 2023 traten die Neuregelungen in Kraft.
| Steuerrecht und -beratung
BFH – Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen (Beschluss vom 17.08.2023, Az.: V R 7/23)
Im Verfahren V R 7/23 hatte der BFH über die Frage der Aufteilung von Vermietungsleistungen zu entscheiden. Während die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden nach § 4 Nr. 12 Satz 1 a) UStG umsatzsteuerbefreit ist, gilt dies nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht für sog. Betriebsvorrichtungen. Wenn Grundstücke mitsamt Betriebsvorrichtungen überlassen werden, liegt eine sog. gemischte Vermietung vor. Nach früherer Rspr. des BFH (Urteil vom 28.5.1998 – V R 19/96) bestand bei einer derartigen Überlassung ein Aufteilungsgebot zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung und steuerpflichtiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen.