Aktuelles
| Arbeitsrecht
BAG zum Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub durch Prozessvergleich
In Kündigungsschutzprozessen sind Urlaubsansprüche häufig Gegenstand von Vergleichsverhandlungen. Dabei wird auf die Gewährung des Urlaubs oder dessen Abgeltung verzichtet und im Gegenzug eine höhere Abfindungszahlung angeboten. Dabei sind jedoch zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten, die die Wirksamkeit solcher Vergleichsregelungen stark eingrenzen.
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| Arbeitsrecht
AGB-Kontrolle bei arbeitsvertraglicher Inbezugnahme von Tarifverträgen: Bundesarbeitsgericht vom 29.01.2025, Az: 4 AZR 83/24
Die Inbezugnahme tarifvertraglicher Bestimmungen in Arbeitsverträgen entspricht der gängigen Praxis in der Arbeitswelt. Sie dient insbesondere bei tarifgebundenen Arbeitgebern dazu, einheitliche Arbeitsbedingungen im Betrieb zu schaffen.
| Arbeitsrecht
Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes im Kündigungsschutzprozess: BAG zur Beweislastverteilung
Ein Kündigungsschutzprozesses ist für den betroffenen Arbeitgeber typischerweise mit dem Risiko verbunden, Annahmeverzugslohn für den Zeitraum zwischen der Entlassung und dem Ende des Prozesses an den Arbeitnehmer zahlen zu müssen, falls letzterer den Prozess gewinnt. Gemindert wird die Pflicht, den Annahmeverzugslohn zu zahlen jedoch, wenn der Arbeitnehmer anderweitiges Arbeitseinkommen erzielt oder dieses böswillig unterlässt. Die Anforderungen, um ein solches böswilliges Unterlassen im Prozess nachzuweisen, ist in der Praxis häufig mit Unsicherheiten verbunden.