Aktuelles
| Arbeitsrecht
BEM-Verfahren: Immer wieder aufs Neue?!
Gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, sobald der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war/ist.
| Arbeitsrecht
Arbeitszeit: Kommt die Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung?
Das deutsche Arbeitszeitrecht kennt – bisher – keine generelle Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung. Nur rudimentär sieht § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG eine Erfassung von Mehrarbeit vor. Demgegenüber hatte der Europäische Gerichtshof schon im Jahr 2019 in seinem viel diskutierten Urteil vom 14. März 2019 zur europäischen Arbeitszeitrichtlinie entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung“ vorzuhalten.
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| Arbeitsrecht
§18a TVöD (VKA) - Steuervorteile im alternativen Entgeltanreizsystem nutzen
Die leistungsorientierte Vergütung gem. § 18 TVÖD (VKA) pflegte in der betrieblichen Praxis bisher oft ein Schattendasein. Umsetzungshürden hinsichtlich der erforderlichen Leistungsdifferenzierung führten oft dazu, dass auf betrieblicher Ebene keine Einigung über die Verteilungsmodalitäten erzielt werden konnte. Häufig wurden Zahlungen daher nur nach dem „Gießkannenprinzip“ geleistet. Im Rahmen der Tarifrunde 2020 öffneten die Tarifparteien mit dem § 18a TVöD (VKA) den TVöD (VKA) für alternativen Entgeltanreizsysteme, die u. a. auch Sonderzahlungen aus dem Budget des § 18 Abs. 3 TVöD (VKA) ermöglichen. Dies eröffnet aktuell insbesondere im Zusammenhang mit steuerfreien Corona-Prämien interessante Gestaltungsoptionen.
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