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Umsatzsteuer und Strompreisbremse – Handlungsbedarf zum Jahresende?
Mit dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) vom 20.12.2022 wurden temporäre Entlastungen für Letztverbraucher bezüglich der Stromlieferungen eingeführt. Der Anspruch des Letztverbrauchers besteht gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen (§ 4 Abs. 1 StromPBG). Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen hat dem Letztverbraucher eine Absenkung der Stromkosten in Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags zu gewähren.
Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen hat seinerseits einen finanziellen Erstattungsanspruch gegenüber dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber (§ 20 StromPBG i.V.m. § 22a Abs. 1 StromPBG). Der Anspruch tritt dabei an die Stelle der (ausbleibenden) Zahlung des Letztverbrauchers.
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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Emissionszertifikaten – BMF-Schreiben vom 05.09.2023
Das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, verabschiedet am 24. Oktober 2022, brachte eine bedeutende Neufassung des § 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG mit sich. Ziel dieser Änderung war es, die Steuerschuldnerschaft bei der Übertragung von Emissionszertifikaten, die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt sind, zu klären. Ab dem 1. Januar 2023 traten die Neuregelungen in Kraft.
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BFH – Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen (Beschluss vom 17.08.2023, Az.: V R 7/23)
Im Verfahren V R 7/23 hatte der BFH über die Frage der Aufteilung von Vermietungsleistungen zu entscheiden. Während die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden nach § 4 Nr. 12 Satz 1 a) UStG umsatzsteuerbefreit ist, gilt dies nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht für sog. Betriebsvorrichtungen. Wenn Grundstücke mitsamt Betriebsvorrichtungen überlassen werden, liegt eine sog. gemischte Vermietung vor. Nach früherer Rspr. des BFH (Urteil vom 28.5.1998 – V R 19/96) bestand bei einer derartigen Überlassung ein Aufteilungsgebot zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung und steuerpflichtiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen.